
Im Fokus stehen für uns stets die Wünsche und Ziele unserer Mandanten. Aus diesem Grund werden im Vorfeld der Zusammenarbeit Gespräche geführt, um die aktuelle Lebenssituation des Interessenten zu beleuchten, dessen Risikotragfähigkeit zu bestimmen, die Geeignetheit für ein Mandat zu überprüfen, einen Überblick über die Vermögensverhältnisse zu erhalten und die Grundzüge unserer Arbeitsweise zu erläutern. Diese Termine sind grundsätzlich kostenfrei und können sowohl zu Hause bzw. im Unternehmen als auch in unseren Büroräumlichkeiten erfolgen.
Wenn sich beide Parteien über die wesentlichen Bestandteile der Zusammenarbeit einig sind, gilt es die entsprechende Infrastruktur festzulegen. Aufgrund unserer Unabhängigkeit gegenüber Depotbanken ist dasjenige Institut für die geplante Tätigkeit auszuwählen, bei dem mit Blick auf die Kostenstruktur, die geplante Allokation, die Transaktionshäufigkeit, die Flexibilität, den Umgang mit Liquiditätsquoten und Kundensonderwünschen eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird. Neben der Konto- und Depoteröffnung werden ein möglicher Depotübertrag, die Höhe des Freistellungsbetrags, ein möglicher Online-Lesezugang sowie die Transaktionsvollmacht für den Vermögensverwalter in die Wege geleitet. Durch unsere langjährige Erfahrung mit über 25 Depotbanken wissen wir, worauf es ankommt. Unsere aktuellen Kooperationspartner finden Sie hier.

Wir pflegen ein enges Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten. Dies zeigt sich auch daran, dass wir bestrebt sind, uns mindestens halbjährlich mit den jeweiligen Einzelpersonen, Familien, Freiberuflern, Stiftungen oder Unternehmen persönlich zu treffen. Bei diesen Terminen werden sowohl die Ausrichtung und Maßnahmen im Depot aufgezeigt als auch gesetzliche Änderungen oder neue Gegebenheiten auf Kundenseite behandelt. Darüber hinaus erhält jeder Kunde von uns einen schriftlichen, individuell auf die Person und das Depot zugeschnittenen Quartalsbericht, der über eine Portfoliomanagement-Software bankunabhängig von uns zusammengestellt wird.
Zunächst werden internationale, makroökonomische Faktoren (BIP-Wachstum, Arbeitslosigkeit, Inflation, Konjunkturindikatoren, etc.) und Maßnahmen der jeweiligen Notenbanken analysiert. Daraus ergibt sich für das Asset-Management ein Meinungsbild in Bezug auf investierbare Branchen, Regionen, Anlageklassen und Währungen.
Nachdem mögliche Anlageklassen in Betracht gezogen worden sind, erfolgt die objektive Bewertung und der Vergleich auf Branchenebene durch hauseigene, täglich aktualisierte Softwareprogramme sowie externe Analysteneinschätzungen.
Im Anschluss wird auf Kundenebene überprüft, ob die Investitionsidee zu den jeweiligen Vorgaben des Mandanten und in das bestehende Depot unter Vermeidung von Überschneidungen oder Klumpenrisiken passt. Falls sämtliche Schritte positiv durchlaufen worden sind, wird der Zeitpunkt des Kaufs oder Verkaufs durch unser Haus bestimmt. Grundsätzlich wird nun in täglich handelbare Wertpapiere investiert.
Vor dem Start einer Zusammenarbeit gibt es oft berechtigte Detailfragen. In diesem Video beantwortet unsere Kundenbetreuerin Daniela Baumann transparent und kompakt die häufigsten Fragen unserer Interessenten. Erfahren Sie aus erster Hand, wie sich die Kostenstruktur zusammensetzt, wie sicher Ihr Kapital ist und welche Dokumente für eine reibungslose Kontoeröffnung benötigt werden.
Bei einer Vermögensverwaltung fallen Kosten auf drei Ebenen an:
Die reine Verwaltungsgebühr liegt in unserer Region üblicherweise zwischen 0,5 und 1 Prozent pro Jahr auf das betreute Volumen. Dies kann als fixe Gebühr oder als Kombination aus fixer und gewinnabhängiger Komponente vereinbart werden.
Ein Vermögensverwalter trifft fundierte Anlageentscheidungen. Dafür analysiert er zunächst die aktuelle makroökonomische und politische Lage (wie Wirtschaftswachstum, Inflation und Zinsen). Danach werden Regionen und Branchen bewertet und einzelne Unternehmen oder Fonds fundamental geprüft. Auf dieser Basis wird dann, exakt abgestimmt auf die Risikobereitschaft des Kunden, investiert.
Guthaben auf Konten (wie Tagesgeld oder Sparguthaben) sind in Deutschland durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Das reine Wertpapierdepot (z. B. mit Aktien) ist davon unabhängig zu betrachten.
Für die Eröffnung werden drei Dinge benötigt: Ein aktuell gültiger Personalausweis (oder ein Reisepass in Kombination mit einer aktuellen Meldebescheinigung der Gemeinde), die persönliche Steuer-ID sowie ein Nachweis über das Referenzkonto (z. B. ein Kontoauszug oder die EC-Karte, auf der Name und IBAN ersichtlich sind).
Handgeschriebene Zettel oder Standard-Vordrucke für Vorsorgevollmachten werden von Banken oft nicht akzeptiert, da die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung fehlt. Auch bei einer notariellen Generalvollmacht muss für Bankgeschäfte stets das Original vorgelegt werden. Die klare Empfehlung lautet daher: Erteilen Sie direkt bei der Bank eine reguläre Konto- und Depotvollmacht, um auf der sicheren Seite zu sein.
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